Einleitung
Das E-Rezept soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer machen,
Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfachen und die
Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen reduzieren. Wenn Sie beispielsweise
die Möglichkeit in Anspruch nehmen, sich per Videosprechstunde ärztlich
beraten zu lassen, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer
Rezepte unverzichtbar. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie für die
Abholung Ihres Rezepts anschließend nicht mehr in die Arztpraxis kommen
müssen. Auch bei "normalen" Arztbesuchen erhalten Sie künftig ein
E-Rezept. Das E-Rezept können Sie dann in einer Apotheke Ihrer Wahl
einlösen.
Einführung des E-Rezepts Sämtliche Nutzungsschritte
des E-Rezepts – von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung
an die Versicherten, der Einlösung in der Apotheke sowie der Abrechnung
mit der Krankenkasse – wurden in einer bundesweiten Testphase intensiv
und ausgiebig getestet. Die von den Partnern der Selbstverwaltung als
Voraussetzung für den flächendeckenden Rollout vereinbarten
Qualitätskriterien wurden im Sommer 2022 erfolgreich erfüllt. Seitdem
kann das E-Rezept bundesweit in denjenigen (Zahn-)Arztpraxen und
Krankenhäusern, die technisch und organisatorisch “E-Rezept-bereit”
sind, für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden. Die Apotheken
sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz
Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen
abzurechnen. Die nächsten Schritte für eine bundesweit verbindliche
Einführung des E-Rezepts in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern
werden von den Gesellschaftern der gematik zeitnah festgelegt. Die
gematik wird die bundesweite Einführung des E-Rezepts eng begleiten.
Vertragsärztinnen und -ärzte, die mit Einführung des E-Rezepts aus
technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind,
ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene
Papierrezept (Muster 16-Formular „rosa Zettel“) zurückgreifen. Die
Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten ist somit in jedem
Fall sichergestellt.
Verwendung des E-Rezepts Das E-Rezept kann von den
Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden. Es
kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die
gewünschte Apotheke gesendet werden. Die für die Einlösung des E-Rezepts
erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis
ausgehändigt werden. Ab 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten
das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das
Kartenterminal stecken. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App
benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte
sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.
Das E-Rezept kann noch mehr Es ermöglicht weitere
neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum
Medikationsplan und einen Wechselwirkungscheck. So kann einfach
überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.
Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen
zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa
Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise
elektronisch verordnet werden. Die Fristen für die Einführung weiterer
ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich
vorgegeben. Darüber hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch
auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Damit diese
Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das am 23.
Mai 2020 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" Regelungen vor,
die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von
Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen. Gemäß dem
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz- KHPflEG werden ab dem 1. April 2024
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärztinnen und Ärzten sowie
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch über
die TI verordnet. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere
Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist
das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen,
das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere
Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander
verbindet, so dass die an der Versorgung Beteiligten besser und
schneller miteinander kommunizieren können.
Quelle:
Bundesministerium der Gesundheit
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html)
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