Das elektronisches Rezept (E-Rezept)

Einleitung

Das E-Rezept soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer machen, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfachen und die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen reduzieren. Wenn Sie beispielsweise die Möglichkeit in Anspruch nehmen, sich per Videosprechstunde ärztlich beraten zu lassen, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Rezepte unverzichtbar. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie für die Abholung Ihres Rezepts anschließend nicht mehr in die Arztpraxis kommen müssen. Auch bei "normalen" Arztbesuchen erhalten Sie künftig ein E-Rezept. Das E-Rezept können Sie dann in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

 

Einführung des E-Rezepts
Sämtliche Nutzungsschritte des E-Rezepts – von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten, der Einlösung in der Apotheke sowie der Abrechnung mit der Krankenkasse – wurden in einer bundesweiten Testphase intensiv und ausgiebig getestet. Die von den Partnern der Selbstverwaltung als Voraussetzung für den flächendeckenden Rollout vereinbarten Qualitätskriterien wurden im Sommer 2022 erfolgreich erfüllt. Seitdem kann das E-Rezept bundesweit in denjenigen (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern, die technisch und organisatorisch “E-Rezept-bereit” sind, für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden. Die Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Die nächsten Schritte für eine bundesweit verbindliche Einführung des E-Rezepts in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern werden von den Gesellschaftern der gematik zeitnah festgelegt. Die gematik wird die bundesweite Einführung des E-Rezepts eng begleiten. Vertragsärztinnen und -ärzte, die mit Einführung des E-Rezepts aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept (Muster 16-Formular „rosa Zettel“) zurückgreifen. Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten ist somit in jedem Fall sichergestellt.

 

Verwendung des E-Rezepts
Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden. Es kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden. Ab 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.

 

Das E-Rezept kann noch mehr
Es ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan und einen Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind. Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben. Darüber hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Damit diese Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das am 23. Mai 2020 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" Regelungen vor, die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen. Gemäß dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz- KHPflEG werden ab dem 1. April 2024 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch über die TI verordnet. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet, so dass die an der Versorgung Beteiligten besser und schneller miteinander kommunizieren können.

Quelle: Bundesministerium der Gesundheit (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html)